Es sieht verdammt gut aus. Die Leute für die Montage waren sehr nett. Die Beratung in Dortmund auch. Toll.
Wir suchen verkaufsaktiven Fachberater (m/w/d)!
In der Regel gibt es für Wohnungstreppen keine besonderen brandschutztechnischen Anforderungen. Erhöhte Anforderungen (F 30) gelten allerdings für Treppen in Gebäuden, in denen ein gewerblich genutzter Bereich wie zum Beispiel eine Arztpraxis oder ein Ladenlokal vorhanden ist. Auch in Kindergärten oder in Penthouse-Wohnungen, wenn hier kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist, müssen feuerhemmende Treppen vorhanden sein.
„Normale" Holztreppen haben in der Regel schon eine gute Feuerwiderstandsdauer. Die Anforderungen der Brandschutzklasse F30 (Funktionserhalt 30 Minuten) können sie allerdings meist nicht erfüllen. Sie können aber durch brandschutztechnische Maßnahmen wie spezielle Beschlags- und Konstruktionstechniken so geplant und gebaut werden, dass sie im Brandfall 30 Minuten voll einsatzfähig sind. Die Tauglichkeit wird durch ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen.
Unsere handlaufgetragene Holztreppe und die Wangentreppe mit speziellen feuerhemmenden Beschlags- und Konstruktionstechniken gelten als feuerhemmende Treppen und haben von der Materialprüfanstalt Braunschweig das geforderte bauaufsichtliche Prüfzeugnis mit der Klassifizierung "Nicht raumabschließende Holztreppen- Konstruktion der Feuerwiderstandsklasse F30 gemäß der DIN 4102/2 bei mehrseitiger Brandbeanspruchung" (Kurzbezeichnung F30-B) erhalten. Die Konstruktion wurde in Buche geprüft und ist auch mit anderen Harthölzern zulässig.
Prüfzeugnis handlaufgetragene Holztreppe zum Download
Prüfzeugnis Wangentreppe zum Download