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In den Bauverordnungen sind die Bestimmungen über die Anlage von Treppen unterschiedlich. Hier werden primär die Begriffe für Einfamilienhäuser vorgestellt.
» Nutzbare Laufbreite
» Lauflänge
» Lauflinie
» Durchgangshöhe
» Steigungsverhältnis
» Podeste
» Steigung
» Auftritt
Nutzbare Laufbreite
Da Treppen meist breiter sind als die einzelnen Stufen (Geländer, Wangen, us.), gibt man als nutzbare Laufbreite das tatsächliche Durchgangsmaß der treppe an. Also die nutzbare Breite zwischen der Wand und der innenseite des Handlaufes. In Einfamilienhäusern sollten dies mindestens 80 cm sein.
Lauflänge
Darunter versteht man die Länge der Treppe die der Fußgänger vom Anfang bis zum Ende zurücklegt. Also die Summe der Auftrittsflächen
aller Stufen, entlang der Lauflinie. Sie wird von der Vorderkante
des Antritts bis zu Hinterkante des Austritts gemessen.
Lauflinie
Die Lauflinie ist die Mittellinie des Treppenlaufs. Sie wird in
Grundrissen als Haarlinie eingezeichnet. Ein Kreis kennzeichnet
hierbei den Antritt und somit den Beginn, ein Pfeil den Austritt und
somit das Ende der Treppe.
Durchgangshöhe
Die lichte Durchgangshöhe wird von den Stufenvorderkanten bis
zur Unterkante der darüberliegenden Decke gemessen und sollte
mindestens 2m betragen.
Steigungsverhältnis
Das Steigungsverhältnis ist elementar wichtig für die bequeme und sichere Begehbarkeit der Treppe. Es wird bestimmt durch die Schrittlänge eines Menschen (61 bis 64 cm) und ist definiert als das Verhältnis zwischen
Steigung (Stufenhöhe) und Auftritt (Stufentiefe). Die Schrittmaßregel besagt,
dass die Summe aus 2 Steigungen und einem Auftritt ca 63cm ergeben sollte.
Podeste
Podeste sind wichtig, um bei langen Treppen Ruhezonen einzurichten oder Richtungswechsel in der Lauflinie zu ermöglichen. Ein Podest sollte mindestens eine Schrittlänge + Stufenbreite lang sein, das entspricht einem Mindestmaß von ca. 90 bis 100 cm.
Steigung
Als Steigung bezeichnet man die Stufenhöhe, also das Maß von der
Oberkante des Fußbodenaufbaues bis zur Oberkante der untersten Stufe. Die
optimale Steigungshöhe im Wohnungsbereich beträgt 18-20 cm.
Auftritt
Als Auftritt bezeichnet man die Stufentiefe, also das Maß von der
Vorderkante der ersten Stufe, bis zur Vorderkante der zweiten Stufe. Der
optimale Auftritt hängt von der Steigung ab. Er errechnet sich aus der
Schrittmaßregel. Er sollte jedoch ein Maß von 23 cm nicht unterschreiten.