
F-30 - Anforderungen
Üblicher Weise werden an Wohnungstreppen
keine besonderen brandschutztechnischen
Anforderungen gestellt, also bei
Wohngebäuden geringer Höhe bzw. mit nicht
mehr als zwei Wohnungen. Erhöhte
Anforderungen F 30 gibt es jedoch zuweilen,
wenn in derartigen Gebäuden:
-
ein gewerblich genutzer Bereich vorhanden ist
(Praxis, Laden, etc.)
- derartige Bauten als Kindergarten oder ähnlich
genutzt werden
- in Penthouse-Wohnungen, wenn kein zweiter
Fluchtweg vorhanden ist.
Auch wenn "normale" Holztreppen, z.B. im
Vergleich zu leichten Stahlkonstruktionen, eine
durchaus gute Feuerwiderstandsdauer haben,
sind sie für die Anforderungen von F30 meist
nicht von vornherein geeignet. Dies kann durch
folgende Methoden erreicht werden:
1. Die Konstruktion herkömmlicher Treppen mit
einer brandschutztechnisch verstärkten
Bemessung der Einzelbauteile und in
geeigneter Konstruktion nach den Regeln der
Technik.
2. Oder der Einsatz einer brandschutztechnisch
entwickelten und durch eine öffentliche
Materialprüfanstalt getesteten Konstruktion.
Durch spezielle Beschlags- und Konstruktionstechniken, welche wir in unserer zentralen
Froschunsabteilung entwickelten, haben wir die "Buchertreppe" in eine gemäß Bauordnung
brandhemmende und geprüfte Ausführung
gebracht. Die bei der MPA Braunschweig
durchgeführten Brandversuche bestätigen uns
diese Konstruktion mit der
Klassifizierung "Nicht raumabschließende Holztreppen-
Konstruktion der Feuerwiderstandsklasse F30
gemäß der DIN 4102/2 bei mehrseitiger
Brandbeanspruchung"
(Kurzbezeichnung F30-B).
Die Konstruktion wurde in Buche geprüft und
ist auch mit anderen Harthölzern zulässig.
Gerne informieren wir Sie auch perönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!